Eigentum
Bezeichnet das umfassendste Herrschaftsrecht an einer Sache. Eigentum und Besitz werden sprachlich oft gleichgesetzt, haben aber in der juristischen Auffassung eine komplett unterschiedliche Bedeutung. So kann z.B. ein Gegenstand sich vorübergehend im Besitz einer anderen Person als des Eigentümers befinden (z.B. Mietwohnung).