Flächenwidmung
Es handelt sich hierbei um die Zuordnung im Flächenwidmungsplan, der maßgebend für die Nutzung der Grundstücke ist (z.B. Baufläche- Wohngebiet, Baufläche- Mischgebiet, Baufläche- Betriebsgebiet, Bauerwartungsflächen etc.)
Es handelt sich hierbei um die Zuordnung im Flächenwidmungsplan, der maßgebend für die Nutzung der Grundstücke ist (z.B. Baufläche- Wohngebiet, Baufläche- Mischgebiet, Baufläche- Betriebsgebiet, Bauerwartungsflächen etc.)
Der Fruchtgenuss (lat. Usus fructus) ist eine Personaldienstbarkeit, welche dem Berechtigten das dingliche Recht einräumt, das zugesprochene fremde Gut uneingeschränkt zu nutzen. Gegenstand des Fruchtgenussrechtes können bewegliche und unbewegliche Sachen sein. Die Dienstbarkeit erlischt mit dem Tod des Fruchtgenussberechtigten.
Existiert eine Baulinie, muss das Gebäude exakt an die Baulinie gebaut werden. Ziel einer Baulinie ist es, eine einheitliche Gebäudekante in dem dafür vorgesehenen Gebiet zu schaffen.