Immobilien ABC

präsentiert von Realbüro Hagen

Laesio Enormis

Bedeutet auf Deutsch Verkürzung über die Hälfte oder Verbot der enormen Verletzung. Übersetzt bedeutet dies, dass der geschädigte Vertragspartner, die Aufhebung des Vertrages fordern kann, wenn zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Wert seiner Leistung doppelt so groß ist, wie die erhaltene Gegenleistung.

Löschungsquittung

Zur Löschung von Hypotheken oder Dienstbarkeiten im Grundbuch benötigt man seitens des Pfandgläubigers eine sogenannte Löschungsquittung. Dies ist im Wesentlichen das schriftliche Einverständnis des Gläubigers, um die Hypothek, Reallast zu löschen. Diese Löschungsquittung muss zur grundbücherlichen Durchführung, ebenso wie die Pfandurkunden beglaubigt unterfertigt sein.

Leibrente

Eine Leibrente ist eine wiederkehrende Zahlung, die für eine vorweg erbrachte Leistung (z.B. Übertragung des Eigentums an einem Grundstück) gezahlt wird. Die Leibrente endet üblicherweise mit dem Tod des Empfängers. Die Leibrente wird durch Eintragung einer Reallast verbüchert.

Lustrum

Das Lustrum ist der frühere Ausdruck für einen Buchstandsbericht (formeller Vermerk über die Übereinstimmung des Grundbuchsantrages mit dem Grundbuch). Seit der Umstellung der Grundbücher auf ADV ist das Lustrum aber nicht mehr erforderlich.

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