Mezzanin
Bezeichnung für Halb,- oder Zwischenstock eines mehrstöckigen Gebäudes.
Bezeichnung für Halb,- oder Zwischenstock eines mehrstöckigen Gebäudes.
Bezeichnung für den Preis, der für die Überlassung des Mietgegenstandes zu bezahlen ist.
Der Mietzins setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- Nettomietzins
- Anteilige Betriebskosten und öffentliche Abgaben (Müllabfuhr, Wasser)
- Anteilige Aufwendungen für Geschäftseinrichtungen (Lift, Heizung)
- Anteiliges Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstand
- Umsatzsteuer von 10% vom Mietzins
- Umsatzsteuer von 20% vom Mietzins (z.B. bei Gewerbeobjekten oder Garagen)
Mündliche oder schriftliche Vereinbarung zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Bestandteil des Mietvertrages bildet der Mietgegenstand (z.B. Wohnung) und der monatliche Mietzins. Durch diesen formalen Akt sind Vermieter und Mieter an den Vertag gebunden und ein grundloser Rücktritt ist nicht mehr zulässig. Mietverträge können unbefristet oder befristet abgeschlossen werden. Für die Dauer der Befristung sind die jeweiligen Parteien an den Vertrag gebunden. Bei befristeten Mietverträgen empfiehlt es sich daher, einen Passus der vorzeitigen Auflösung bzw. Ausstiegsklausel in den Mietvertrag aufzunehmen.
Kennzeichen des Miteigentums ist, dass jedem Miteigentümer ein quantifizierbarer Anteil an einer Sache zusteht. Es besteht sozusagen ein ideeller Eigentumsanteil, der nach Bruchteilen, nicht jedoch nach flächenmäßig oder räumlich bestimmten Anteilen der Liegenschaften aufgeteilt wird. Die am häufigsten auftretende Form des Miteigentums ist das sogenannte Wohnungseigentum. Über den jeweiligen ideellen Anteil kann jeder Miteigentümer frei verfügen.