Nebengebührensicherstellung
Hierbei handelt es sich um die Sicherstellung allfälliger Nebenforderungen bei Darlehen wie Rechtsanwaltskosten, Exekutionskosten etc., die ebenfalls im Grundbuch eingetragen werden. Im Vergleich zur Darlehenshypothek sind diese Kosten bei Höchstbetragshypotheken bereits gedeckt.