Parzellierung
Darunter ist die Grundstücksteilung oder Aufteilung eines bestehenden Grundstückes in zwei oder mehrere Teile zu verstehen. Jede Veränderung des Gutsbestandes (Zu- und Abschreibung, Vergrößerung oder Verkleinerung) ist dem Grundbuch anzumelden. Aufgrund unterschiedlicher Rechtsfolgen ist auch immer ein Veränderungsnachweis zu dokumentieren.