Rangordnung der Veräußerung
Hierbei wird die beabsichtigte Veräußerung bücherlich sichergestellt und hat auf die Dauer eines Jahres, ab Ausfertigung, Gültigkeit. Das Gericht stellt einen Rangordnungsbeschluss aus. Damit kann man sich gegen Verfügungen des Nocheigentümers absichern.