Wertsicherungsklausel
Die Wertsicherungsklausel ist eine vertragliche Vereinbarung, um einer Geldentwertung (Inflation) von Geldsummenschulden vorzubeugen. Damit soll eine gewisse Wertbeständigkeit erzeugt werden. Der Gläubiger soll immer den Betrag erhalten, der wertmäßig der vereinbarten Geldsumme im Augenblick des Vertragsabschlusses entspricht (Kaufkraftausgleich).