Immobilien ABC

präsentiert von Realbüro Hagen

Wertsicherungsklausel

Die Wertsicherungsklausel ist eine vertragliche Vereinbarung, um einer Geldentwertung (Inflation) von Geldsummenschulden vorzubeugen. Damit soll eine gewisse Wertbeständigkeit erzeugt werden. Der Gläubiger soll immer den Betrag erhalten, der wertmäßig der vereinbarten Geldsumme im Augenblick des Vertragsabschlusses entspricht (Kaufkraftausgleich).

Wiederkaufsrecht

Es ist das Recht des Verkäufers unter bestimmten Voraussetzungen und zum bestimmten Preis das jeweilige Gut wieder zurückzukaufen. Ein Wiederkaufsrecht kann im Grundbuch eingetragen werden und kann nur an unbeweglichen Sachen (Liegenschaften) vereinbart werden.

Widmung

Siehe Flächenwidmung.

Wohnrecht

Das Wohnrecht ist eine Dienstbarkeit auf Lebenszeit und wird im Grundbuch einverleibt. Es handelt sich um ein vom Eigentümer eingeräumtes Recht zur persönlichen Benutzung (im Gegensatz zum Fruchtgenussrecht) eines Wohnobjektes. Die Instandhaltung des Wohnobjektes obliegt dem Eigentümer.

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