Am 1. Juli 2024 wurde in Österreich die Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr beim Kauf von Immobilien abgeschafft. Die Maßnahme ist zeitlich befristet, aber man kann sich Tausende von Euros sparen – die Details dazu gibt’s hier.
Eine Erleichterung für zukünftige Immobilienbesitzer: Die bereits im März beschlossene Abschaffung der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr für den Kauf von Eigenheimen ist jetzt in Kraft getreten. Diese Maßnahme, die besonders junge Familien und Erstkäufer unterstützen soll, wurde vom Nationalrat verabschiedet und tritt ab sofort in Kraft. Hier sind die wichtigsten Informationen, die zukünftige Immobilienkäufer kennen sollten.
Die Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr wird künftig für den entgeltlichen Erwerb von Wohneigentum bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro abgeschafft. Das bedeutet, dass Käufer bis zu 11.500 Euro an Kosten sparen können, die bisher für die Eintragung ins Grundbuch angefallen wären.
Details zur Regelung:
Finanzminister Magnus Brunner betonte die Bedeutung dieser Maßnahme: “Das Baupaket der Bundesregierung verfolgt mehrere Ziele. Neben der Unterstützung der Baukonjunktur soll damit mehr und erschwinglicher Wohnraum geschaffen werden. Der heutige Beschluss im Finanzausschuss ist ein wichtiger Schritt, um die Bildung eines Eigenheims für junge Menschen und Familien zu unterstützen. In Zeiten gestiegener Zinsen und hoher Baukosten sorgen wir durch die Abschaffung der Nebengebühren für eine Entlastung von bis zu 11.500 Euro.”
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