Servituten oder auch Dienstbarkeiten genannt, dingliche Nutzungsrechte an fremden Sachen. Im Gegensatz zu Reallasten ist der Eigentümer verpflichtet, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Die am häufigsten dargestellten Dienstbarkeiten sind Rechte einen Weg zu benutzen oder das Fruchtgenussrecht.
Ein Superädifikat bezeichnet ein Bauwerk, welches auf fremden Grund errichtet wird und aufgrund der Bauweise nicht auf längere Sicht bestimmt ist (z.B. Markt- oder Gartenhäuschen). Diese fehlende Belassungsabsicht ist der wesentliche Unterschied zum Baurecht. Auch wird für das Superädifikat kein eigener Grundbuchskörper eröffnet. Dieser Umstand erschwert die Erkennung eines Superädifikates, wenn man vom Eigentümer nicht darauf hingewiesen wird.