Zeitrente
Im Vergleich zur Leibrente wird bei der Zeitrente ein fester Zahlungszeitraum (z.B. 20 Jahre) vereinbart, wodurch die Immobilie durch die Rentenzahlung quasi abbezahlt ist. Wird die Zeitrente im Grundbuch einverleibt, besteht eine Verpflichtung der Rentenzahlung des Grundstückseigentümers an den Berechtigten.