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Juwel: Grundstück mit genehmigten Bauprojekt für Ihr Luxushaus in Bildstein zu verkaufen
Preis auf Anfrage
N/A
Grundriss
951,00 m² 2
Grundstücksgröße
215968
Anzeigen-ID
Kaufpreis
€ 800.000
Provision
3% Vermittlungsprovision zzgl. 20% MwSt.
Grundstücksgröße
951,00 m²
Objektart
Grundstück
Objekttyp
Baugrundstück
Verfügbar ab
sofort
Externe ID
Bosch_BBW-2023-00112
In Bildstein - Knobel haben Sie die Gelegenheit ein ca. 951 m² großes Grundstück mit traumhafter Aussicht und genehmigten Bauprojekt für ein exklusives Einfamilienhaus zu erwerben.
- Bewilligtes Bauprojekt
- Traumhafter Ausblick
- sonnige Ausrichtung
- Zufahrt erfolgt nordseitig
- Widmung: Bau-Wohngebiet ca. 596 m² und Freihaltefläche ca. 355 m²
- Voll erschlossen
Katastralgemeinde: 91102 Bildstein
Einlagezahl: 69
Grundstücksnummer: 1598/21
Grundstücksfläche: 951m²
Für ein unverbindliches Beratungsgespräch, bzw. für einen unverbindlichen Besichtigungstermin, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Einmalkosten:
Grundbuchseintragung: 1,1%
Grunderwerbssteuer: 3,5%
Notarkosten: 1,2% inkl. MwSt.
Maklerhonorar: 3,6% inkl. MwSt.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.
- Bewilligtes Bauprojekt
- Traumhafter Ausblick
- sonnige Ausrichtung
- Zufahrt erfolgt nordseitig
- Widmung: Bau-Wohngebiet ca. 596 m² und Freihaltefläche ca. 355 m²
- Voll erschlossen
Katastralgemeinde: 91102 Bildstein
Einlagezahl: 69
Grundstücksnummer: 1598/21
Grundstücksfläche: 951m²
Für ein unverbindliches Beratungsgespräch, bzw. für einen unverbindlichen Besichtigungstermin, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Einmalkosten:
Grundbuchseintragung: 1,1%
Grunderwerbssteuer: 3,5%
Notarkosten: 1,2% inkl. MwSt.
Maklerhonorar: 3,6% inkl. MwSt.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.