Willkommen in Ihrem neuen Zuhause in Weiler! Diese exklusive Doppelhaushälfte vereint schönste Design-Architektur mit einer hochqualitativen Handwerkskunst aus dem Bregenzerwald. Das Anwesen besticht durch seine herausragende Material Auswahl und bietet einen einzigartigen Blick auf die traumhafte Umgebung.
Die Doppelhaushälfte befindet sich in einer privilegierten Lage in Weiler, umgeben von der beeindruckenden Natur. Die Region steht für Ruhe, Erholung und eine unvergleichliche Lebensqualität. Die Immobilie bietet zudem eine atemberaubendes Panorama auf die umliegende Landschaft und die Schweizer Berge.
Die Architektur des Hauses wurde mit einem Fokus auf modernes Design und Ästhetik gestaltet. Klare Linien, hochwertige Materialien und großzügige Fensterflächen schaffen ein helles und einladendes Ambiente.
Die Verwendung von traditionellem Bregenzerwälder Handwerk zeichnet dieses Haus aus. Von handgearbeiteten Holzelementen bis hin zu maßgefertigten Details spiegelt jede Ecke die Handwerkskunst der Region wider.
Die Gegenstromanlage im Pool bietet einen sportlichen Ausgleich zum stressigen Alltag, auch eine Abkühlung an einem heißen Sommertag ist gegeben. Entspannung pur!
Die rießigen Fensterfronten und die großzügigen Terrassenflächen bieten eine unvergleichliche Aussicht auf die majestätischen Berge der Schweiz, aufgrund der weitläufigen Liegenschaft hat man Privatsphäre und Weitblick zugleich. Erleben Sie Sonnenuntergänge, die jeden Abend zu einem besonderen Erlebnis machen.
Die Doppelhaushälfte verfügt über einen wunderschönen Eingangsbereich, ausgestatettet mit einem pflegeleichten, eingefäbten Estrich, einer kleinen Kücheninsel und Loungeatmosphäre für ein schönes zusammenkommen mit Freunden. Des Weiteren bietet das Haus großzügige Wohn- und Schlafbereiche, eine moderne Küche und stilvolle Bäder. Jeder Raum ist durchdacht gestaltet und bietet höchsten Wohnkomfort.
Hat dieses Objekt Ihr interesse geweckt? Dann zögern Sie nicht und melden Sie sich für einen unverbindlichen Besichtigungstermin.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.