Dieses Einfamilienhaus liegt in der malerischen Gemeinde Vandans, Untere Venserstraße 52 und bietet eine ideale Kombination aus Touristenort, mit dem Ski- & Wandergebiet Golm und idyllischer, ruhiger Wohnlage.
Vandans, mittig im schönen Montafon gelegen, erschließt mit seiner sehr gut ausgebauten Infrastruktur das gesamte Freizeitangebot des Montafons, die Arlbergregion sowie den Bodenseeraum.
Das große und schön formatierte Grundstück mit ca. 1.270 m² Fläche inkl. dem darauf stehenden Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von ca. 110 m² zzgl. dem Wintergarten bietet genügend Platz für Ihre individuelle Gestaltung.
Das Haus verfügt über drei gemütliche Schlafzimmer, ein praktisches Büro und einen einladenden Wintergarten, der 1998 errichtet wurde und zusätzlichen Raum auf ca. 13 m², sowie viel Tageslicht bietet. Die Bauweise aus dem Jahr 1954 verleiht dem Haus einen charmanten und heimeligen Charakter. Der geräumige Keller mit ca. 45 m² und die Garage runden das Platzangebot ab.
Der große Garten lädt zu entspannten Stunden im Freien ein und bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten für Gartenliebhaber.
Dank der guten Infrastruktur sind alle wichtigen Einrichtungen wie Schulen, Ärzte, Apotheken, Postamt, Banken, Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs und öffentliche Verkehrsmittel in der Nähe und gut erreichbar. Die nächst gelegene Bushaltestelle ist 2 Gehminuten entfernt.
Dieses Haus ist ideal für diejenigen, die das Potenzial eines etablierten Heims in wunderschöner Lage mit großem Grundstück zu schätzen wissen, welches genug Raum lässt für individuelle Gestaltung.
Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines unverbindlichen Besichtigungstermins stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Entdecken Sie das Potenzial dieser Immobilie und lassen Sie Ihren Wohntraum Wirklichkeit werden.
Die Angaben beziehen sich auf die Auskünfte des Eigentümers. Dieses Angebot ist freibleibend, Irrtum und Zwischenverkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten. Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Kaufvertrag. § 15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.