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    Vorarlberg Feldkirch Götzis , Kalkofenweg 11, Top 16

    1,5 Zimmer-Wohnung | Götzis | vermietet

    € 149.000
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    N/A

    Grundriss

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    31 m 2

    Wohnfläche

    265878

    Anzeigen-ID

    Kaufpreis € 149.000

    Wohnfläche 31 m²
    Bautyp Gebraucht
    Baujahr 1974
    Objektart Wohnung
    Objekttyp Allgemein
    Badezimmer 1
    Balkon Vorhanden
    Heizung
    • Gas
    • Zentralheizung
    Externe ID Agentur_3674

      Ausstattung:

    • - Lift
    • - Kabel/Satelliten-TV


    1,5 Zimmer-Wohnung | Götzis


    Diese Wohnung befindet sich im Kalkofenweg im schönen Götzis. Von hier aus erreichen Sie problemlos diverse Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Schulen und vieles mehr. Außerdem erreichen Sie in wenigen Gehminuten den Garnmarkt im Herzen von Götzis. Hier finden Sie eine wunderbare Einkaufsstrasse mit vielen verschiedenen Geschäften vor.

    Durch eine Einbauküche bietet es genug Arbeitsfläche zum arbeiten. Ausserdem verfügt die Einbauküche über BOSCH Geräte und einen Waschmaschinen Anschluss.

    Die Balkonflächen laden zum entspannen ein. Hier können sie eine tolle Aussicht auf die Berge oder über Götzis genießen.

    Sanierung der Wohnanlage:

    Die Wohnanlage wurde umfangreich saniert.
    Folgende Maßnahmen wurden getätigt:
    Außenfassade komplett modernisiert
    Neue Brandschutztür für jede Wohnung
    Dach teilweise saniert
    Neuer Lift

    Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

    Am besten machen Sie sich selbst ein Bild dieser tollen Wohnung und melden sich für einen unverbindlichen Besichtigungstermin bei uns.

    Überzeugen Sie sich am besten selbst von dieser schönen Wohnung und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Besichtigungstermin.

    Einmalkosten:
    Grundbuchseintragung: 1,1%
    Grunderwerbssteuer: 3,5%
    Notarkosten: 1,2% inkl. MwSt.
    Maklerhonorar: 3,6% inkl. MwSt.

    Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.

    Jetzt noch einfacher: Telefonnummer und bevorzugte Anrufszeit angeben und vom Anbieter der Immobilie zurückgerufen werden.