Lage:
Die angebotene 3 Zimmer-Wohnung befindet sich in der Karl Höll Straße 14a in Lauterach. Die Lage zeichnet sich durch ihre zentrale Nähe zum Bahnhof und zum Dorfzentrum aus, was eine hervorragende Anbindung an verschiedene Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und öffentliche Verkehrsmittel bietet. Die Wohnanlage liegt in einer ruhigen Wohngegend was zu einer angenehmen Wohnatmosphäre beiträgt.
Beschreibung der Wohnung:
Die Wohnung erstreckt sich über eine Gesamtfläche von 77 Quadratmetern und verfügt über einen großzügigen Balkon mit einer Fläche von 27 Quadratmetern.
Die Wohnung ist lichtdurchflutet und überzeugt mit einem modernen und offenen Grundriss. Beim Betreten der Wohnung gelangen Sie in einen geräumigen Flur, von dem aus Sie Zugang zu allen Räumen haben. Das Wohnzimmer ist der zentrale Mittelpunkt der Wohnung und bietet ausreichend Platz für gemütliche Stunden mit Familie und Freunden. Große Fenster sorgen für eine angenehme Helligkeit und ermöglichen den Zugang zum Balkon, der sich ideal zum Entspannen und Genießen der Sonne eignet.
Die Küche verfügt über hochwertige Einbaugeräte sowie genügend Stauraum für Ihre Küchenutensilien. Ein angrenzender Essbereich bietet ausreichend Platz für gemeinsame Mahlzeiten.
Die Wohnung verfügt über zwei Schlafzimmer, die beide groß genug sind, um einen erholsamen Schlaf zu gewährleisten. Die Wohnung verfügt ebenfalls über eine Be-und Entlüftungsanlage.
Das Badezimmer ist modern gestaltet und mit einer Badewanne sowie einer Dusche ausgestattet. Zusätzlich gibt es ein eigenes WC.
Ein Highlight der Wohnung ist der geräumige Balkon, der sich über 27 Quadratmeter erstreckt und zum Verweilen im Freien einlädt. Hier können Sie Ihre Freizeit genießen und den Ausblick auf die Umgebung von Lauterach genießen.
Grundrissdaten liegen vor, sind jedoch auf Anfrage.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne und jederzeit zur Verfügung.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.