Diese Gebühren entfallen! Wichtige Neuerung für Immobilienkäufer

Diese Gebühren entfallen! Wichtige Neuerung für Immobilienkäufer

Am 1. Juli 2024 wurde in Österreich die Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr beim Kauf von Immobilien abgeschafft. Die Maßnahme ist zeitlich befristet, aber man kann sich Tausende von Euros sparen – die Details dazu gibt’s hier.

Eine Erleichterung für zukünftige Immobilienbesitzer: Die bereits im März beschlossene Abschaffung der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr für den Kauf von Eigenheimen ist jetzt in Kraft getreten. Diese Maßnahme, die besonders junge Familien und Erstkäufer unterstützen soll, wurde vom Nationalrat verabschiedet und tritt ab sofort in Kraft. Hier sind die wichtigsten Informationen, die zukünftige Immobilienkäufer kennen sollten.

Welche Gebühren entfallen?

Die Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr wird künftig für den entgeltlichen Erwerb von Wohneigentum bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro abgeschafft. Das bedeutet, dass Käufer bis zu 11.500 Euro an Kosten sparen können, die bisher für die Eintragung ins Grundbuch angefallen wären.

Details zur Regelung:

  • Befreiung von Eintragungsgebühren: Wenn Sie eine Immobilie kaufen und der Kaufpreis bis zu 500.000 Euro beträgt, müssen Sie keine Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühren mehr zahlen.
  • Gestaffelte Regelung: Für Immobilienkäufe, die zwischen 500.000 Euro und 2 Millionen Euro liegen, gelten die regulären Gebühren. Für Beträge über 2 Millionen Euro entfällt die Gebührenbefreiung vollständig.
  • Zeitliche Begrenzung: Diese Regelung gilt für alle Immobilienkäufe, die nach dem 31. März 2024 abgeschlossen werden. Der Eintragungsantrag muss zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. Juni 2026 beim Grundbuchgericht eingereicht werden.

Was sagt Finanzminister Magnus Brunner?

Finanzminister Magnus Brunner betonte die Bedeutung dieser Maßnahme: “Das Baupaket der Bundesregierung verfolgt mehrere Ziele. Neben der Unterstützung der Baukonjunktur soll damit mehr und erschwinglicher Wohnraum geschaffen werden. Der heutige Beschluss im Finanzausschuss ist ein wichtiger Schritt, um die Bildung eines Eigenheims für junge Menschen und Familien zu unterstützen. In Zeiten gestiegener Zinsen und hoher Baukosten sorgen wir durch die Abschaffung der Nebengebühren für eine Entlastung von bis zu 11.500 Euro.”

Was Sie jetzt tun sollten:

  1. Prüfen Sie Ihre Finanzen: Überlegen Sie, wie die Einsparung der Gebühren Ihre Gesamtfinanzierung beeinflusst. Die Ersparnis von bis zu 11.500 Euro kann Ihre Finanzierungssituation erheblich verbessern.
  2. Informieren Sie sich über den Zeitrahmen: Planen Sie Ihren Immobilienkauf so, dass Sie von der neuen Regelung profitieren. Achten Sie darauf, dass Ihr Eintragungsantrag zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. Juni 2026 beim Grundbuchsgericht eingeht.
  3. Sprechen Sie mit Ihrem Immobilien- oder Finanzberater: Lassen Sie sich beraten, wie sich die neuen Regelungen auf Ihren spezifischen Fall auswirken könnten und welche weiteren Schritte notwendig sind.

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