Der Umzug ist gemeistert – die neue Bleibe bezogen. Dazu gratuliert ländleimmo.at recht herzlich. Aber Vorsicht! Auch wenn man jetzt gerne die Füße hochlegen würde, es warten noch einige Dinge auf der To-do-Liste, die unbedingt erledigt werden müssen. Ummelden, abmelden, anmelden, es ist beinahe undurchschaubar! Hier ein kleiner Wegweiser der garantiert hilft, sich im Dschungel der Verpflichtungen zurechtzufinden.
Die neue Adresse anmelden
Behörden, Ämter und andere Institutionen sollten nach dem Umzug so schnell wie möglich über die Änderung des Hauptwohnsitzes informiert werden. Stellen Sie sich zuallererst auf dem Meldeamt/dem Magistrat der Stadt vor und geben Sie innerhalb von 3 Tagen Ihre neue Adresse im Zuge einer Ummeldung bekannt. Auch Ihre Kinder (und Ihr Hund!) müssen an- bzw. umgemeldet werden. Vergessen Sie Ihren Reisepass oder die Geburtsurkunde nicht!
Umzug bei geldauszahlenden Stellen melden
Auch der Arbeitgeber (oder das AMS) ist verpflichtend über die neue Adresse zu informieren. Das AMS muss innerhalb von 7 Tagen, der Arbeitgeber am besten binnen einem Monat – damit die Pendlerpauschale nicht gefährdet wird – über die neue Wohnadresse aufgeklärt werden. Bei aufrechtem Dienstverhältnis teilt der Arbeitgeber Ihre neue Adresse übrigens automatisch der Krankenkasse mit. Sie beziehen Pension? Dann melden Sie den Umzug innerhalb von 2 Wochen dem Pensionsversicherungsträger.
Den Nachwuchs betreffende Meldungen
Wenn Sie mit Kindern im Kindergarten- oder im schulpflichtigen Alter umziehen, diese aber in derselben Einrichtung bleiben können, ist die Adressänderung formlos dem Kindergarten, dem Hort und der Schule mitzuteilen.
Hinweis: Möglicherweise müssen Sie einen neuen Antrag auf Schülerfreifahrt oder Fahrtenbeihilfe für Schüler/innen stellen.
Auch für Auto und Motorrad herrscht Ummeldepflicht
Melden Sie sich bitte ebenso bei der KFZ Ummeldestelle, schließlich ist auch Ihr Auto umgezogen. Mitzubringen zur Kfz-Zulassungsbescheinigung sind: ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis), eine Vollmacht, falls jemand anderer die Anmeldung durchführt, Zulassungsschein, Typenschein und den neuen Meldezettel. Die Frist von einer Woche ist hierbei einzuhalten.
Infos an Versicherungen, Banken und das Finanzamt
Geben Sie auch Ihrem Versicherungsunternehmen die neue Adresse bekannt. Und melden Sie die Daten Ihrer Haushaltsversicherung, damit diese angepasst werden kann. Damit der Versicherungsschutz aufrecht bleibt, sollten Sie das so schnell wie möglich erledigen.
Auch alle Banken und Kreditinstitute mit denen Sie in einer Geschäftsbeziehung stehen, müssen benachrichtigt werden. Meist genügt ein formloses Schreiben, in manchen Fällen wird eine Kopie der Meldebestätigung verlangt. Ein ebenso formloses Schreiben mit Angabe der neuen Adresse, sowie der Sozialversicherungsnummer sollte Sie ans Finanzamt senden.
Wichtig für Eigentümer – und Jagdscheinbesitzer
Wenn Sie Eigentümer einer Liegenschaft sind müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Adressänderung an das Grundbuchsgericht stellen.
Melden Sie sich bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. beim Magistrat wenn Sie eine Jagd- oder Fischereikarte besitzen. Eventuell muss diese neue ausgestellt werden.
Hier interessiert man sich auch für Ihre neue Adresse
Vergessen Sie auch nicht Ihre Adressänderung gegebenenfalls: Ihrer Glaubensgemeinschaft (der Kirchenbeitragsstelle), der GIS, der Studienbeihilfenbehörde, der Zivildienststelle, der Militärbehörde (betrifft nur Wehrpflichtige bis zum 50. Lebensjahr bei Umzug ins Ausland), Ihren Ärzten, Vereinen, Klubs und Bibliotheken mitzuteilen. Ändern Sie auch die Adresse bei Vollmachten und laufenden Abos, wie zum Beispiel bei den Vorarlberger Nachrichten.